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   FG Schleswig-Holstein, 08.03.1991 - IV 385/90   

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https://dejure.org/1991,32542
FG Schleswig-Holstein, 08.03.1991 - IV 385/90 (https://dejure.org/1991,32542)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.03.1991 - IV 385/90 (https://dejure.org/1991,32542)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. März 1991 - IV 385/90 (https://dejure.org/1991,32542)
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Volltextveröffentlichung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein schädlicher Erwerb vom Ehegatten beim Erwerb im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1991, 523
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 12.03.2020 - VI R 35/17

    Kein Vertrauenstatbestand aufgrund der Verwaltungsanweisung im koordinierten

    Auch aus der Verfügung der OFD Münster in DB 1991, 523 zur Anwendung des BFH-Urteils vom 15.10.1987 - IV R 66/86 (BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260) können die Klägerinnen keinen Billigkeitsanspruch herleiten.

    c) Die Verfügung der OFD Münster in DB 1991, 523 kann aus der für die Auslegung von Verwaltungsanweisungen maßgeblichen Sicht der Finanzverwaltung daher nicht dahin verstanden werden, dass die parzellenweise Verpachtung in Altfällen (vor Veröffentlichung des BFH-Urteils in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260 im BStBl) unabhängig vom Einzelfall aus Billigkeitsgründen stets als Betriebsaufgabe gewertet werden soll, aus der jedoch keine steuerlichen Folgerungen zu ziehen seien.

    Darum kann die Besteuerung einer erst später tatsächlich gegebenen Gewinnrealisierung nicht mit dem Hinweis abgewehrt werden, aufgrund der Verfügung der OFD Münster in DB 1991, 523 müsse angenommen werden, dass es bereits in vergangener, rechtsverjährter Zeit zu einer solchen gekommen sei.

    Die Verfügung der OFD Münster in DB 1991, 523 kann vielmehr nur in jenen Fällen Wirkung entfalten, in denen die Finanzverwaltung bei Beginn einer parzellenweisen Verpachtung nachteilige steuerliche Folgen aus einer vermeintlichen Zwangsbetriebsaufgabe gezogen hatte (vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 182, 56, BStBl II 1997, 245, und vom 15.05.1997 - IV R 46/96, BFH/NV 1997, 850, jeweils zu Billigkeitsmaßnahmen aufgrund des Schreibens des Bundesministers der Finanzen vom 15.03.1979 - IV B 2 -S 2135- 2/79, BStBl I 1979, 162).

  • BFH, 31.03.2021 - VI R 30/18

    Grundstücksentnahme bei Bestellung von Erbbaurechten

    Soweit die Finanzverwaltung aus Gründen des Vertrauensschutzes in den Fällen, in denen die parzellenweise Verpachtung vor der Veröffentlichung der BFH-Urteile vom 15.10.1987 im Bundessteuerblatt (am 15.04.1988) erfolgte, unter bestimmten Voraussetzungen vom Vorliegen einer Betriebsaufgabe ausgeht bzw. ausgegangen ist (s. z.B. Verfügung der Oberfinanzdirektion Münster vom 07.01.1991 - S 2239 - 70 - St 12-21, Der Betrieb 1991, 523), handelt es sich um eine Billigkeitsmaßnahme.
  • BFH, 12.04.2022 - VI R 22/20

    Einwurf von Grundstücken des Privat- und Betriebsvermögens in ein

    Soweit die Finanzverwaltung aus Gründen des Vertrauensschutzes in den Fällen, in denen die parzellenweise Verpachtung vor der Veröffentlichung der BFH-Urteile vom 15.10.1987 - IV R 91/85 (BFHE 151, 392, BStBl II 1988, 257) und IV R 66/86 (BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260) im Bundessteuerblatt Teil II (am 15.04.1988) erfolgte, unter bestimmten Voraussetzungen vom Vorliegen einer Betriebsaufgabe ausgeht bzw. ausgegangen ist (s. z.B. Verfügung der Oberfinanzdirektion Münster vom 07.01.1991 - S 2239 -70 - St 12-21, Der Betrieb 1991, 523), handelt es sich um eine Billigkeitsmaßnahme, über die nicht im Festsetzungsverfahren, sondern ggf. in einem gesonderten Billigkeitsverfahren nach Maßgabe der §§ 163, 227 der Abgabenordnung (AO) zu entscheiden ist (s. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1640, unter II.1.c, und Senatsurteil vom 12.03.2020 - VI R 35/17, Rz 16 ff.).
  • FG Münster, 02.04.2012 - 4 K 4247/10

    Erlass von Einkommensteuer hinsichtlich des Veräußerungsgewinns aus einer

    Durch die parzellenweise Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen ab dem Jahr 1982 sei im Hinblick auf das Schreiben der Oberfinanzdirektion (OFD) Münster vom 07.01.1991 (S 2239 - 70 - St 12 - 21; DB 1991, 523) von einer Betriebsaufgabe auszugehen; eine Fortführungserklärung sei nicht abgegeben worden.

    Die Erwägungen des Beklagten zur Nichtanwendung der Vertrauensschutz- und Billigkeitsregelung der OFD Münster vom 07.01.1991 (S 2239 - 70 - St 12 - 21; DB 1991, 523) sind im Streitfall ermessensfehlerhaft, so dass die angefochtene Entscheidung rechtswidrig ist.

  • FG Niedersachsen, 03.09.2012 - 2 K 13088/11

    Ausdrückliche Aufgabeerklärung als Voraussetzung für eine Aufgabe eines

    Zudem hat das FG Münster insoweit nur die Anwendbarkeit des Verpachtungserlasses und der diesbezüglichen, zu Teilbetrieben ebenfalls nicht Stellung nehmenden, Vertrauensschutzregelung der OFD Münster vom 7. Januar 1991 (DB 1991, 523) auf Teilbetriebe für nicht generell ausgeschlossen gehalten.
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